Mietkaution
Wenn im Mietvertrag eine Kaution festgelegt wird kann diese entsprechend auch vom Vermieter verlangt werden. Die Mietkaution kann vom Vermieter bei Schäden in der Wohnung am Ende des Mietverhältnisses oder bei Nichtbezahlen der Miete einbehalten werden. Die Höhe der Mietkaution darf maximal drei Kaltmieten betragen. Mieter und Vermieter könne sich, aber auch auf einen niedrigeren Betrag einigen und dies im Mietvertrag festhalten. Die Kaution darf bei steigenden Mieten nicht entsprechend angepasst werden. Also nach jeder Mieterhöhung eine Erhöhung der Kaution ist nicht zulässig. Wenn Umbauten an der Wohnung durchgeführt werden, die am Ende des Mietverhältnisses wieder zurück gebaut werden müssen, darf der Vermieter eine erneut eine Kaution verlangen.
Die Mietkaution kann indrei Raten bezahlt werden, wobei die erste Rate sofort fällig wird. Der Erhalt der Kaution sollte man sich gesondert quittieren lassengenau so wie auch die Anlage dee Kaution auf zum Beispiel einem Sparbuch. Der Vermieter muss die Kaution getrennt von seinem Vermögen anlegen. Auch andere Anlageformen außer dem Sparbuch sind möglich, wenn dies mit dem Vermieter vereinbart wird.
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Der Tipp wurde von Thorsten am 17. 03. 2007 hinzugefügt
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