Zeitmietvertrag wegen finanzieller Probleme kündigen nicht möglich
In einem rechtskräftigen Urteil vom Landgericht Coburg wurde festgestellt, dass ein Mieter wegen finanzieller Probleme einen Zeitmietvertrag nicht einseitig kündigen kann. Der Vermieter muss auch keine vom Mieter vorgestellte Nachmieter akzeptieren und kann auf die Erfüllung des Vertrages bestehen.
In diesem konkreten Fall hat ein Mieter einseitig einen zehn Jahres Mietvertrag einseitig gekündigt und mietete eine günstigere Wohnung an.
In der Begründung wurde explizit auf die Vergünstigungen eines langfristigen Mietvetrages hingewiesen, die man nicht solange es finanziell gut geht in Anspruch nehmen kann und wenn es einem schlechter geht dem Vermieter mit Schaden zu kündigen. Auch konnte der neu abgeschlossene Mietvertrag nicht gekündigt werden.
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Der Tipp wurde von Erich am 20. 12. 2006 hinzugefügt
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