Wie lange Bankauszüge Kontoauszüge aufheben
Oft fragt man sich wie lange es notwendig ist seine Bankauszüge aufbewahren zu müssen. Für private Haushalte gillt für alltägliche Geschäfte eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Daher sollte man auch diese Jahre seine Kontoauszüge aufheben um eine Überweisung bzw. Zahlung belegen zu können. Für ein geschäftlich geführtes Konto bzw. Girokonto gelten andere Verjährungfristen, da das Finanzamt für Kontrollen auch nach drei Jahren und später sich vor behält.
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Der Tipp wurde von Thorsten am 16. 04. 2007 hinzugefügt
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