Versandrisiko bei Online Auktionen wie Ebay
Bei dem Versand nach einer gewonnenen Online Auktionen kann immer noch etwas schief gehen. Daher sollte man beachten wer bei Schadensfall die Haftung übernimmt. Bei gewerblichen Auktionen ist die Lage klar, hier hat der Verkäufer die Verantwortung bis zum Verkäufer. Auch wenn die Onlineauktion nur mit unversichertem Versand ausgewiesen war. Der Verkäufer muss bei einem Verlust erneut kostenfrei senden.
Bei einem Privatverkauf geht das Versand-Risiko auf den Käufer über. Bei unversicherten Versand haftet bei Verlust alleine der Käufer. Bei versichertem Versand haftet der Transporteur bis zur angegeben Haftungsgrenze. Bei normalen Paketen liegt diese meist um die 500,- Euro. Wer eine höhere Haftungsgrenze haben möchte muss Aufpreis bezahlen und das natürlich vor den Versand angeben. Wenn man das Paket erhält sollte man es sofort im Beisein des Paketdienstes kontrollieren und bei äußeren Beschädigungen, mit den Postboten das Paket öffnen und sofort eine Anzeige machen.
(1 Bewertungen)
Der Tipp wurde von Thorsten am 15. 11. 2008 hinzugefügt
Kommentare |
| Falsche Info |
| Gem. § 447 BGB geht das Risiko bei Versandkaufen auf den Käufer über, wenn die Ware dem Spediteur übergeben wurde. Kann diese Übergabe nicht nachgewiesen werden, haftet der Verkäufer. D.h. entweder haftet der Verkäufer, weil er den Versand nicht nachweisen kann oder der Spediteur. |
| Geschrieben von Franz am 22. 08. 2009 |
Halten Sie sich bitte mit Ihrem Kommentar an die Netiquette. Das Benutzen von Kraftausdrücke und Beleidungen ist nicht erwünscht. Ihre E-Mail Adresse wird, wenn Sie diese eintragen, sicher vor Spam geschützt und andere Besucher können mit Ihnen Kontakt aufnehmen.

Einen Link setzen



